Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2010)

1. Gültigkeit unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen

Für sämtliche Verkäufe und Lieferungen gelten ausnahmslos unsere folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten
für die Dauer der geschäftlichen Verbindung, so dass es nicht in jedem einzelnen Fall der Übersendung dieser Bedingungen bedarf.
Andere Einkaufsbedingungen erkennen wir nicht an, selbst wenn wir ihnen nichtausdrücklich widersprechen.

2. Vereinbarung

Für die Verpflichtungen aus dem Vertrag sind unsere Bestätigungsschreiben und diese Verkaufs-
und Lieferbedingungen maßgebend.

Jegliche mündliche Nebenabreden und Vereinbarungen, auch solche von Vertretern,
bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Auskünfte

Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige
Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

4. Preise

Sämtliche Preise der Preisliste verstehen sich freibleibend und zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Preisänderungen infolge Veränderungen der Rohmaterial- und Betriebsmaterial-Preise, der Löhne und Gehälter,
der sonstigen Einkaufspreise und bei Valutaveränderung behalten wir uns vor. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

Preisänderungen werden vor der Lieferung bekannt gegeben, Aufträge können bei Preisänderungen beiderseits ohne
Kosten storniert werden. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen.

5. Lieferungen

Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sie sind aber nicht verbindlich.
Bei Überschreiten von Lieferfristen steht dem Käufer nach Setzen einer Nachfrist von 6 Wochen lediglich ein Rücktrittsrecht zu.
Teillieferungen müssen angenommen und bezahlt werden und berechtigen den Kunden nicht, die restlichen Lieferungen abzulehnen.

6. Versand

Sämtliche Sendungen gelangen auf Rechnung und Gefahr des Kunden zum Versand.
Fehlen Vereinbarungen, erfolgt Versand stets nach unserem besten Ermessen.

7. Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder
des Lagers geht die Gefahr- einschließlich der Gefahr einer Beschlagnahme- in jedem Fall auf den Kunden über (§447 BGB.)

8. Zahlung

Falls nicht besonderes vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zu erfolgen.
Bei Überschreitung der Zahlungspflicht sind wir berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz
(gem. § 1 Diskontüberleitungsgesetz) zu berechnen, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.

9. Mängelgewährleistung

Unter Ausschluss weitgehender Gewährleistungsansprüche für Sach- oder Rechtsmängel haben wir für auftretende Mängel
nach Maßgabe folgender Bestimmungen Gewähr zu erbringen.

Mangelhafte Ware wird neu geliefert oder es folgt- nach unserer Wahl- eine Erstattung der entsprechenden Rechungsbeträge.

Etwa ersetzte Ware wird unser Eigentum. Wenn wir den Mangel durch Ersatzlieferung nicht beseitigen,
obwohl er beseitigt werden könnte, ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag hinsichtlich der mangelhaften Ware zurückzutreten.

Es wird Gewährleistung nur für solche Mängel gebracht, die bereits zur Zeit des Gefahrenübergangs vorhanden sind.
Vorraussetzung für jegliche Gewährleistung ist, dass der Kunde die ihm nach § 377 HGB
obliegende Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Mängelrüge erfüllt.

Mit einer Verarbeitung oder Benutzung der gelieferten Ware gilt die Ware als handelsüblich anerkannt.
Etwaige Vorbehalte sind unwirksam.
Mit den vorstehenden Gewährleistungsregeln erschöpft sich unsere Gewährleistungspflicht.

10. Haftung

Für Schäden- unmittelbare und mittelbare Schäden –haften wir nur,
wenn uns mindestens ein grob fahrlässiges Verschulden unterlaufen ist.
Wir leisten Schadenersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Schadenersatzanspruch erlischt spätestens nach drei Jahren, nachdem der Anspruchberechtigte
von dem anspruchsbegründeten Ereignis Kenntnis erlangt hat.
Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung
der Ersatzleistung seitens SL Import-Export gerichtlich geltend gemacht wird.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (wie z.B. Streik, Aussperrung, Kriegsfall und Mobilmachung, Betriebsstörungen- gleichviel welcher Ursache)
berechtigen beide Vertragsteile zur ganzen oder teilweisen Aufhebung der Lieferverbindlichkeiten.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Schmelz. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Saarbrücken.

Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen vom 11.04.1980 über Verträge des internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung.

Dies gilt auch bezüglich etwaiger in Zahlung genommener Schecks und Wechsel. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

13. Rücktrittsrecht

Wir behalten uns das Rücktrittsrecht von diesem Vertrag und allen sonstigen zwischen
uns dem Kunden geschlossenen Verträgen für den Fall vor, dass uns Umstände bekannt werden,
die den Verdacht auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden zulassen.

Dieses Rücktrittsrecht ist unverzüglich von uns zu klären. Es bleibt auch für den Fall vorbehalten,
dass der Kunde bei uns verfallene Rechungsbeträge nicht bezahlt hat.

14. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt solange unser Eigentum, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bezahlt sind.
Der Besteller darf uns gehörende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern.
Für den Fall der Veräußerung tritt der Besteller bereits im Voraus alle daraus entstehenden Zahlungsansprüche an uns ab.
Wird unser Eigentum mit anderen Waren vermischt, erfolgt die Abtretung in Höhe des Wertanteils unserer Ware.
Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Ansprüche um mehr als 25% so werden wir auf schriftliches Verlangen
des Bestellers vollbezahlte Sicherheitsgegenstände nach unserer Wahl unverzüglich freigegeben.

15. Teilunwirksamkeit

Sollte einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder es werden,
so tritt an deren Stelle die gesetzliche Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
in ihrer Auswirkung möglichst nahe kommt. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16. Datenschutz

SL Import-Export verpflichtet sich über alle personen- und geschäftsbezogenen Daten, die ihr im Zusammenhang
mit ihrer Tätigkeit für ihre Kunden bekannt werden, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren
und diese nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, sie wird durch den Kunden hierzu ermächtigt.
Gem. Paragraph 26 Bundesdatenschutzgesetz teilen wir mit, dass wir die für unsere Geschäftsbeziehungen
notwendigen persönlichen Daten speichern.